Wir kriegen ein Baby!

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Einordnung von organisatorischen Details in Vorbereitung auf anstehenden Nachwuchs.

Beim Thema Nachwuchs kommt einiges auf junge Eltern zu. In dem Dschungel von organisatorischen Details ist es häufig nicht einfach den Überblick zu behalten. In diesem Artikel möchte ich meine eigenen Erfahrungen kurz darstellen - vielleicht hilft es dem ein oder anderen die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Erst mal vorab: Hier geht es nicht ums Kinder kriegen, sondern um die Vorbereitung auf den Nachwuchs. Die Pille sollte auf jeden Fall ca. 3-6 Monate vor der Schwangerschaft durchgeführt werden. Auch ein möglicher Schwangerschaftstest (ca. 1 Woche nach dem Aussetzen der Periode) wird hierbei vorausgesetzt. Wir fangen also direkt nach dem ersten Termin bei der Frauenärztin an (im 1. Termin wird die Schwangerschaft nur bestätigt und ein zweiter Termin ausgemacht).

Mit dem zweiten Termin bei der Frauenärztin erhält man den sog. Mutterpass. Dieses Dokument wird für vieles benötigt und sollte immer mitgeführt werden. Man kann sich nun auch schon um eine Nachsorgehebamme kümmern. In manchen Städten sind Nachsorgehebammen rar, weshalb es sich lohnt hier schnell aktiv zu werden. Spätestens nach dem dritten Monat sollte (falls man denn eine Hebamme zur Nachsorge haben möchte) man sich hierum gekümmert haben.

Im Allgemeinen müssen die Krankenhäuser jemanden in Not aufnehmen. Es kann jedoch sein, dass zur Zeit alle Kreißsäle belegt sind und man mittels eines Transfers in ein anderes Krankenhaus gebracht wird. Damit dies nicht passieren kann empfiehlt es sich (ab dem dritten Schwangerschaftsmonat) einen Termin mit dem Wunschkrankenhaus zu vereinbaren. Im Regelfall sollte das Wunschkrankenhaus das geographisch am günstigsten gelegene Krankenhaus sein. In manchen Städten gibt es besonders (für Geburten) "angesagte" Krankenhäuser, welche entsprechend früh "ausgebucht" sind. Meistens ist die Versorgung in diesen Krankenhäusern jedoch auch nicht besser. Ein Geburtshaus wird auch häufig als interessante Alternative erwähnt. Der große Nachteil an dieser Variante ist die Versorgung im Notfall. Natürlich kann hier entsprechend reagiert werden, allerdings je nach Situation nicht so schnell oder effizient wie in einem großen Krankenhaus.

Um später für den Aufenthalt im Krankenhaus vorbereitet zu sein sollte man ca. 4 Wochen vor dem Termin die Kliniktasche gepackt haben. Im Falle einer frühen Geburt ist man hier auf jeden Fall vorbereitet.

Was gehört in die Kliniktasche?

  • Auf jeden Fall ein Bademantel inkl. Flip Flops
  • Sehr bequeme Hose mit breitem Bund (Sectio!)
  • Snacks die durchaus auch 36 h durchhalten
  • Bequeme Oberteile mit Knöpfen (Stillen!)
  • Still-BH bzw. Still-Unterhemden
  • Versicherkarte bzw. Mutterpass etc.
  • Jacke und Pullover
  • Warme Socken

Ab dem dritten Monat sollte man sich auch langsam wg. Umstandskleidung umschauen. Jeans mit Stretchstoff sind dabei ziemlich elegant. Der Bauchumfang wird sich in den nächsten Monaten deutlich ändern:

Schwangerschaftsverlauf

Für werdende Mütter (und auch Väter) gibt es jede Menge Kurse und Angebote von Infoveranstaltungen. Die folgenden Zwei sollten auf jeden Fall in Betracht gezogen werden:

  • Säuglingspflegekurs (ca. 1-3 Monate vor der Geburt)
  • Geburtsvorbereitungskurs (ab dem 5. Monat)

Während der Säuglingspflegekurs im Regelfall in einem Nachmittag abgearbeitet werden kann, gibt es Geburtsvorbereitungskurse die wöchentlich ablaufen. Hierbei wird man meistens auch nicht besser informiert als bei einer Schnellvariante an einem Tag. Der Unterschied liegt hauptsächlich im Ermöglichen einer sozialen Bindung zu anderen Kursteilnehmern. Letztendlich muss man selbst entscheiden ob man hierfür mehr oder weniger Zeit investieren möchte.

Des Weiteren kann man auch noch diverse Sportkurse besuchen, z.B. Yoga oder Wassergymnastik. Letzteres ist auf jeden Fall bis zum Schluss möglich und ann dank des Auftriebs sogar sehr entspannend wirken.

Was wird an Erstausstattung benötigt?

  • Ein Wickeltisch
  • Einige Mulltücher
  • Entweder feuchte Tücher oder Wattepads
  • Waschlappen
  • Windeln Größe 1 und 2
  • Eimer für die benutzten Windeln
  • Ein Beistellbett
  • Eine Wickeltasche bzw. Wickelmax
  • Ein Maxicosi bzw. Autositz (Pflicht in Deutschland)

Bei den Windeln hängt es ganz vom Geburtsgewicht ab. Manchmal kann man direkt bei Größe 2 einsteigen. Es empfiehlt sich daher nur wenige Windeln in Größe 1 zu haben - und Größe 2 mehr Beachtung zu schenken. Hierbei kann man noch hinzufügen, dass es einen Überlapp zwischen den Größen gibt, so dass man immer fließend umsteigen kann.

Erfahrungsgemäß kann ich noch die folgenden Gegenstände empfehlen:

  • Einen Stubenwagen
  • Ein kleines Handtuch mit Kapuze
  • Austauschbare Wickelauflage
  • Kleider (Body, Strampler) in Größe 50-56
  • Ein Nachtlicht
  • Ein Schlafsack
  • Ein Stillkissen

Bei letzerem kann man sicherlich auch härtere (kleinere) Kissen als Ersatz verwenden. Kinderkleidung kriegt man sicherlich sehr viel bzw. gute von Freunden und Verwandten. Erfahrungsgemäß sind die Kleider hier selten bis nie benutzt worden. Nachdem die Säuglinge auch schnell rauswachsen sind hier große Investionen zu vermeiden.

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem Geburtstermin. Ab diesem Zeitpunkt darf man nicht mehr arbeiten. Mit dem Beginn des Mutterschutzes sollte man das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen. Die Krankenkasse benötigt hierzu eine ärztliche Bescheinigung, welche den geplanten Geburtstermin (voraussichtlicher Entbindungstermin) beinhaltet.

Ansonsten gibt es noch das Thema Elternzeit - und damit verbunden: Elterngeld. Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor dem Antritt beim Arbeitgeber angekündigt werden. Idealerweise fügt man dort eine Formulierung wie "ab Geburt" ein (unter Nennung des voraussichtlichen Termins). Insgesamt stehen aktuell 14 Monate zur Verfügung, wobei nur 12 pro Person genommen werden. Klassischerweise nimmt die Mutter 12 Monate und der Vater 2 Monate. Ob er diese zwei Monate am Stück (und wann genau) nimmt, bleibt jedem selbst überlassen. Eine Möglichkeit ist die Aufspaltung in einen Monat direkt nach der Geburt und einen gegen Ende der Elternzeit der Mutter. Dadurch kann man am Anfang stärker bei der Umgewöhnung helfen und hat am Schluss immer noch Elternzeit übrig wenn das Baby bereits interaktiver ist.

Neben der Ankündigung beim Arbeitgeber muss man auch noch den Elterngeld Antrag ausfüllen. Dieser kann allerdings erst ab Geburt bearbeitet werden, da hier notwendige Anhänge wie z.B. die Geburtsurkunde beizufügen sind. Manche Bundesländer erlauben die Bearbeitung ab ca. 6 Wochen vor Geburt, wobei man beim Absenden des Antrags nach wie vor auf die notwendigen Anlagen warten muss.

Die Geburtsurkunde erhält man vom zuständigen Standesamt. Zuständig ist das Standesamt in der Stadt der Geburtsklinik. Häufig wird die Anmeldung der Geburtsurkunde bereits vom Krankenhaus durchgeführt. In diesem Fall muss man die Urkunde nur noch abholen. Hierbei werden mindestens drei Exemplare benötigt:

  • Ein Standardexemplar - sollte kopiert bzw. digitalisiert werden
  • Ein Exemplar für das Kindergeld
  • Ein Exemplar für das Elterngeld

Das Kindergeld kann man ebenfalls ab Geburt beantragen. Hierfür muss man neben der Geburtsurkunde auf die SteuerID warten. Diese wird im Regelfall innerhalb von 6 Wochen zugeschickt.

Nach der Entbindung kann man sich langsam um einen KiTa Platz bemühen. Hier ist in einigen Städten auch Knappheit geboten, weshalb es sich lohnt schnell aktiv zu werden. Manche Städte (z.B. München) haben das Angebot mittlerweile zentralisiert ("KiTa Finder"), weshalb man sich nicht mehr pro KiTa anmelden muss, sondern eine zentrale Registrierung genügt.

Nun gibts auch wieder genügend Möglichkeiten für Kurse und Gruppentreffen. Unter Umständen ist ein Rückbildungskurs (ca. 6-12 Wochen nach der Schwangerschaft) empfehlenswert. Alternativ gibt es auch hier Yoga oder andere Sportveranstaltungen. Später kann man auch zusammen mit dem Baby Sport machen (z.B. Babyschwimmen).

Abschließend kann man das Neugeborene auch bei der Krankenkasse zur Familienversicherung anmelden. Hierbei wird die Geburtsurkunde benötigt. Dies ist auch notwendig um die Restzahlung des Mutterschaftsgeldes auszulösen.

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References

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